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Arbeitsunfall

Bei Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt! Was tun bei einem Arbeitsunfall? Der Arbeitsunfall, auch Betriebsunfall oder Berufsunfall genannt,  ist ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Arbeitsunfälle gelten beispielsweise auch Schulunfälle und Unfälle von Helfern im Straßenverkehr. Private Freizeit-, Sport- und Verkehrsunfällen ohne Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit gelten nicht als Arbeitsunfall. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Der Verunfallte ist verplichtet, zu einem Durchgangsarzt zu gehen und den Unfall dort zu melden und sich untersuchen zu lassen.    Meldepflicht beim Durchgangsarzt Ein Durchgangsarzt (D-Arzt ) ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, der eine besondere Zulassungvon den Berufsgenossenschaften hat. Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig. Wenn Selbständige freiwilliges Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind, dann sind die D-Ärzte auch zuständig. Das Durchgangsarztverfahren (kurz D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls, wenn eine gesetzliche Unfallversicherung (gewerbliche Berufsgenossenschaft, landwirtschaftliche BG, gesetzliche Unfallkasse) die Kosten für die Behandlung übernimmt. Da bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist, sind für den Besuch beim D-Arzt kein Krankenschein bzw. Chipkarte erforderlich.  D-Arzt-Verfahren In unserer D-Arzt-Praxis stellen wir die medizinische Diagnose und führen die Erstversorgung durch.Wir ermitteln auch den Sachverhalt des Arbeitsunfalls und erstellen den Durchgangsarztberichtes für Ihren Unfallversicherungsträger.Dazu benötigen wir neben Ihren persönlichen Angaben folgende Details:Wann genau und wo genau kam es zum Unfall?Wer ist der Arbeitgeber?Bei welcher Berufsgenossenschaft ist Ihr Arbeitgeber versichert?Als was sind Sie angestellt?Seit wann arbeiten Sie dort?Wann beginnt und wann endet Ihr Arbeitstag?Bei welcher Tätigkeit kam es zum Unfall?   Wegeunfall Auch der Weg zur Arbeit und wieder nach Hause wird als versicherte Tätigkeit anerkannt. Ein Unfall im Zusammenhang mit...